Nutzungsbedingungen PDL-DB
Anbieter der Datenbank „PDL-DB“ ist die Fraport Ground Services GmbH, Cargo City Nord, Gebäude 458 c, 60549 Frankfurt am Main – Flughafen. Bitte lesen Sie sich diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch. Mit dem Einloggen/Zugriff auf die Datenbank („DB“) stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu. Bei Änderungen der Nutzungsbedingungen weisen wir Sie gesondert darauf hin.
Stand September 2023
1. Zweck der Datenbank und Anwendungsbereich
(1) Zur Förderung eines zeitgemäßen, schnellen und inhaltlich sicheren Datenaustausches zwischen der Fraport Ground Services und den vertraglich gebundenen Personaldienstleistern stellen wir Ihnen unsere Datenbank PDL-DB kostenfrei zur Verfügung. Die DB ist unter der Web Adresse https://webpdl.fraground.de erreichbar, einen zusätzliche Softwareinstallation ist nicht notwendig.
(2) Der Zugriff auf die Inhalte erfolgt ausschließlich über die individuelle Anmeldung für registrierte Personaldienstleister, deren registrierte Mitarbeiter [1] und die persönlichen Zugangsdaten.
(3) Eine Nutzung der Datenbank ist ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen zulässig. Fraport Ground Services behält sich eine Änderung bzw. Ergänzung der Bedingungen bei Bedarf vor und informiert hierüber in geeigneter Weise, beispielsweise im Rahmen der aktuellen News auf der Startseite.
2. Verpflichtung zur Nutzung der PDL-DB
(1) Die Nutzung der Datenbank erfolgt verpflichtend für alle Personaldienstleister, die geschäftlich mit der Fraport Ground Services verbunden sind. Hierüber stellen die Personaldienstleister ab dem 01.11.2022. Daten der Mitarbeiter zur Verfügung, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei der Fraport Ground Services beschäftigt werden.
(2) Ein Zugriff auf die Inhalte der Datenbank kann über jeden Browser aus dem Internet stattfinden. Dies ist sowohl von mobilen Geräten (Laptop, Handy, Pad etc.) möglich, als auch über stationäre Desktopcomputer.
3. Inhalte und Verfügbarkeit
(1) Fraport Ground Services stellt über die PDL-DB eine strukturierte Eingabe-Schnittstelle für die Personaldienstleister zur Verfügung, über die sie in einfacher und schneller Art alle notwendigen Informationen über die Mitarbeiter zur Verfügung stellen kann, die der Personaldienstleister der Fraport Ground Services im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung stellen möchte. Fraport Ground Services entscheidet, welche strukturellen Inhalte zur Verfügung gestellt werden sollen und behält sich vor, die DB bei Bedarf anzupassen.
(2) Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Kompatibilität, Verfügbarkeit oder vollen Funktionsumfang der DB oder der Browserversion. Fraport Ground Services ist jederzeit berechtigt, den Betrieb der PDL-DB ganz oder teilweise einzustellen.
4. Pflichten und Verantwortlichkeit
Der Nutzer verpflichtet sich mit der Nutzung der PDL-DB, dass
- er die DB nur zu den oben beschriebenen Zwecken einsetzt.
- die zur Verfügung gestellten Daten richtig und aktuell sind.
- er alle Maßnahmen unterlässt, die die Sicherheit und Stabilität der DB gefährden könnten. Dazu gehört insbesondere, dass er nicht unbefugt Informationen oder Daten verarbeitet, in die Software der DB eingreift, in Datennetze des Anbieters eindringt und keine Viren, Trojaner oder sonstigen Schadprogramme übermittelt.
- er im Rahmen der Nutzung der DB nicht gegen Gesetze, Verordnungen oder sonstige Rechtsnormen verstößt, insbesondere durch Übermittlung von Inhalten, die gegen Urheberrechte, Kennzeichenrechte, Persönlichkeitsrechte wie z.B. die Datenschutz-Grundverordnung oder andere Rechte Dritter und sonstiges Recht verstoßen oder durch Verlinkung mit solchen Inhalten. Es obliegt der Verantwortung des PDL-DB-Nutzers, dass er über sämtliche Rechte/ Erlaubnisse für den von ihm bereitgestellten Inhalt verfügt.
- er Benutzer-ID’s und Passwörter sowie sonstige Zugangsdaten geheim hält, nicht an unberechtigte Dritte weitergibt, durch geeignete und den aktuellen Anforderungen entsprechende Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte schützt und den internen Ansprechpartner (siehe Kap. 11 ) unverzüglich unterrichtet, wenn der Verdacht besteht, dass Benutzernamen, Passwörter oder sonstige Zugangs- und/oder Inhaltsdaten nichtberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten.
5. Datenschutz
Das Thema Datenschutz und Datensicherheit nehmen wir sehr ernst. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier.
6. Zugangssperre und Strafen
(1) Fraport Ground Services kann den Zugang eines Nutzers oder auch einen ganzen Firmenzugang sperren, wenn ein Nutzer oder ein Personaldienstleister gegen seine Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen (siehe unter Punkt 4. und 5.) verstößt.
(2) Bei Missachtung der unter Punkt 4. verfassten Pflichten und der Entstehung eines erheblichen Schadens – vor allem durch falsche Daten von den Bewerbern oder durch Offenlegung vertraulicher Informationen – ist die Fraport Ground Services berechtigt, die ihr gesetzlich zustehenden Ansprüche in angemessener und gerechter Art und Weise gegen den verantwortlichen Personaldienstleister geltend zu machen.
7. Haftung
(1) Fraport Ground Services haftet, sofern der DB-Nutzer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fraport Ground Services einschließlich ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haftet Fraport Ground Services, wenn schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht), das heißt eine Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der PDL-DB-Nutzer regelmäßig vertrauen darf, verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch ist dann auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(2) Der Personaldienstleister haftet für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen. Fraport Ground Services kann Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern unrichtige Informationen durch den Personaldienstleister bereitgestellt wurden und dadurch bei der Fraport Ground Services ein nachweisbarer Schaden entstanden ist.
8. Geistiges Eigentum
Sämtliche Abbildungen und Texte innerhalb dieser DB genießen zugunsten von Fraport Ground Services urheberrechtlichen Schutz sowie Schutz nach anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese dürfen daher ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Fraport Ground Services weder vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet, übersetzt oder sonst in anderen Medien gespeichert oder verarbeitet werden, einschließlich solcher in elektronischer Form.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der PDL-DB stehen wird Frankfurt am Main als ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand vereinbart.
10. Beendigung der Nutzung
(1) Eine Beendigung der Nutzung kann durch den App-Nutzer jederzeit durch Deinstallation der App erfolgen. Die Fortsetzung der Kommunikation findet in diesen Fällen auf alternativen unternehmensüblichen Kommunikationskanälen statt.
(2) Sofern ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, bleiben dessen vorhandene Kommentare und „Gefällt-mir“-Angaben erhalten, werden allerdings anonymisiert. Statt des Namens erscheint sodann als Verfasser die Bezeichnung „Harrison Müller“.
11. Service-Kontaktdaten und Meldepflichten
(1)
Eine Offenlegung von Zugangsdaten, der Diebstahl oder Verlust eines
Zugangsgerätes (mobil oder stationär) sowie unberechtigte Zugriffe durch Dritte
sind unverzüglich an
webpdl-support@fraground.de
zu melden, um den Account zu
sperren.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt damit die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
[1] Aus Gründen der einfachen Lesbarkeit halber werden in diesem Dokument die Termini „Mitarbeiter“ oder „Nutzer“ geschlechtsneutral verwendet